Wir vertreten Ihre Interessen als Bauherr/in

Sie haben ein Haus gebaut, und es ist nicht alles nach Plan gelaufen. Nun müssen Sie sich gegenüber dem Generalunternehmer behaupten, fühlen sich aber dazu aus fachlichen und/oder sprachlichen Gründen nicht in der Lage. Hier kommen wir ins Spiel.

Mängelrüge und Mängelbehebung

Wir begutachten mit Ihnen die Bauarbeiten an Ihrer Immobilie, bewerten die Qualität der Arbeiten und stellen allfällige Mängel fest. Wir formulieren für Sie die Mängelrügen und versenden diese an die Generalunternehmerschaft / die beteiligten Betriebe und stellen dadurch sicher, dass Ihre Anliegen Gehör finden.

Wenn Betriebe, mit deren Leistungen Sie nicht zufrieden waren, Mängel an Ihrem Objekt beheben, achten wir darauf, dass diese korrekt ausgeführt werden. Andernfalls führen wir eine erneute Mängelrüge durch.

Baurechtliche Beratung / Mediation

Bauherren, die eine fälligen Zahlung zurückbehalten, weil sie mit den Leistungen des Unternehmers nicht zufrieden sind, werden von diesem oftmals betrieben. Wir begleiten Sie in solchen Fällen und erheben Rechtsvorschlag für Sie. Bei weiterführenden schiedsgerichtlichen Schritten ergreifen wir für Ihre Anliegen Partei oder streben Mediationsverfahren für Sie an.

Ihre Interessensvertretung

Aufgrund jahrelanger, mehrfacher eigener Erfahrung als Bauherr können wir sie bei all diesen Tätigkeiten unterstützen. Dabei übernehmen wir das Formulieren von fachlich anspruchsvoller Korrespondenz. Besonders fremdsprachige Bauherren, die Mühe haben, auf Deutsch Begriffe aus dem Bauwesen zu verstehen und mehr noch: selbst korrekt zu verwenden, profitieren von unserer Dienstleistung der Bauherren-Beratung. Mit uns an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass jemand mit fachlichem Knowhow Ihre Interessen bei Generalunternehmen oder einzelnen Handwerkern vollumfänglich vertritt und Ihr Recht einfordert.